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Eigentumswohnung Juni 2026 4 Min. Lesezeit

Fenstertausch in der Eigentumswohnung: Was vorher geklärt sein muss

Fenster sind in Mehrparteienhäusern selten Privatsache. Welche Punkte Sie mit Verwaltung und Eigentümergemeinschaft klären, bevor bestellt wird.

Fassade eines modernen Mehrfamilienhauses mit umlaufenden Balkonen

In der Eigentumswohnung ist der Fenstertausch technisch dasselbe wie im Einfamilienhaus — organisatorisch aber nicht. Denn das Fenster sitzt in der Fassade, und die gehört in aller Regel allen.

Warum Fenster selten Privatsache sind

Wie ein Fenster rechtlich eingeordnet wird und wer die Kosten trägt, ergibt sich aus der Teilungserklärung und der Beschlusslage Ihrer Gemeinschaft. Das ist eine Frage für die Verwaltung oder eine rechtliche Beratung, nicht für den Handwerksbetrieb. Wir liefern die Grundlage dafür: eine klare Beschreibung dessen, was eingebaut werden soll.

Was Sie im Vorfeld klären sollten

  • Was steht in der Teilungserklärung zu Fenstern und Fassade?
  • Gibt es einen Beschluss der Eigentümerversammlung — und was gibt er vor?
  • Welche Optik ist vorgegeben: Farbe außen, Teilung, Sprossen, Rollladen?
  • Wer trägt welche Kosten, und ist dafür eine Beschlussfassung nötig?
  • Wie kommen die Elemente ins Haus — Treppenhaus, Aufzug, Balkon?

Was wir dafür beisteuern

Für die Abstimmung in der Gemeinschaft braucht es meist ein Angebot, aus dem hervorgeht, welche Elemente in welcher Ausführung eingebaut werden. Genau so erstellen wir es: Elemente einzeln aufgeführt, Montage getrennt ausgewiesen. Damit lässt sich in der Versammlung arbeiten.

Mehrere Wohnungen auf einmal

Wenn mehrere Parteien im Haus gleichzeitig tauschen, lohnt sich die gemeinsame Planung: eine Ausführung, ein Aufmaßtermin, abgestimmte Montagetage. Sprechen Sie uns an, bevor jeder für sich bestellt — im Nachhinein lässt sich eine einheitliche Fassade nur schwer wiederherstellen.

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